Artenhilfsmaßnahme Gelbbauchunke

Hilfe für die Gelbbauchunke mittels künstlicher Laichbecken "Passauer Modell"

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist eine konkurrenzschwache Pionierart mit geringer Anzahl an produzierten Eiern. Sie besiedelte früher insbesondere Lebensräume mit natürlicher Dynamik wie z. B. Tümpel in unregulierten Bach- und Flußsystemen. Vor allem zur Reproduktion benötigt das Amphib flache, vegetationsarme und besonnte Tümpel, die frei von Prädatoren sind. Die ursprünglichen Lebensräume verschwanden im Zuge von Gewässerregulierungen und Trockenlegungen. Heutzutage findet die Gelbbauchunke vor allem in Abbaustellen (Kies, Sand, Ton etc.) oder in Fahrspuren (Forst, Wiesen) noch gute Fortpflanzungsbedingungen vor. Aber auch hier nahm und nimmt der Druck durch Intensivierung einerseits oder Nutzungsaufgabe andererseits zu.

Die Gelbbauchunke gilt in Deutschland als „stark gefährdet“ (Rote Liste). Als FFH-Art (Anhang II) tragen die EU-Mitgliedsstaaten eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art.
Häufig sind in der Praxis Maßnahmen zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes einer Gelbbauchunken-Population notwendig. Dabei stößt man in der Planung und Durchführung von Maßnahmen gelegentlich auf Probleme, welche die Einrichtung von Reproduktionshabitaten erschweren oder verzögern. Um schnelle Hilfe leisten zu können, bietet sich der Einsatz von speziell für die Gelbbauchunke entwickelten Laichbecken an. Insbesondere zur Förderung und Stabilisierung individuenschwacher Restpopulationen oder als „Trittsteine“ zur Vernetzung weiter auseinanderliegender (Sub-) Populationen ist die Verwendung empfehlenswert.

Solche Becken können beispielsweise in folgenden Fällen Sinn machen:

  • Vorhandene Laichgewässer sind zerstört oder entwertet (z. B. Trockenlegung, Verfüllung) und können nicht wieder hergestellt werden.
  • Die Wasserführung vorhandener Laichgewässer ist unzuverlässig oder unregelmäßig.
  • Die Böden am Planungsort sind nicht oder nur mit hohem Aufwand durch künstliche Maßnahmen zu verdichten.
  • Notwendige Flächenankäufe verzögern die Planung oder Durchführung von umfangreichen Maßnahmen.
  • Der Mangel an geeigneten Flächen oder Unzugänglichkeit verhindert die Anlage großzügiger, naturnaher Laichhabitate.
  • Es sollen dauerhafte Trittsteinbiotope für die Art angelegt werden.

Technische Daten der Becken:

  • Material: Beton
  • Abmessungen: 75 x 90 cm
  • Tiefe: 25 cm
  • Volumen: ca. 70 Liter
  • Gewicht: ca. 130 kg
  • Bewehrung: Estrichgitter
  • ablassbar
  • Transportmöglichkeit zum Einbau durch Anbringen von vier Ösen (mit Schraubgewinde)
  • Lieferzeit: min. 3 Wochen (abhängig von der Anzahl bestellter Becken)

Die Becken sind aus Beton gefertigt und durch ein Estrichgitter verstärkt. Das, die fachkundige Verarbeitung und die halbovale Form macht sie gegenüber Witterungseinflüssen (insbesondere Eisbildung) vergleichsweise unempfindlich. Weiterhin verfügt jedes Becken über einen mittels Kunststoffstopfen verschließbaren Ablass, wodurch das Wasser am Ende der Saison bequem abgelassen werden kann und ein ungewolltes Befüllen über die Wintermonate verhindert wird.

Die Kosten für ein Becken belaufen sich auf 310,00 € (brutto). Mengenrabatt ab 10 Stück. Eine Lieferung ist nach Absprache möglich.

 

Hier finden Sie eine Broschüre mit ausführlichen Informationen.
 

Sie interessieren sich für unser Angebot? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Unsere Leistungen

  • Fachkundige Beratung bei der Planung Ihres Projekts.
  • Herstellung der Betonbecken
  • Lieferung an den Einsatzort durch uns bzw. eine beauftragte Spedition nach Absprache (Frachtkosten werden extra berechnet)
  • Ökologische Baubegleitung und Projektmanagement (inkl. Erfolgskontrollen und Monitoring)

 

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Betonbecken als Artenhilfsmaßnahme für die Gelbbauchunke keinen generellen Ersatz für die Wiederherstellung oder Anlage natürlicher oder naturnaher Laichmöglichkeiten ist. Stimmen Sie die Verwendung und Finanzierung von Betonbecken ggf. mit der für Sie zuständigen Naturschutzbehörde (Landratsamt, Bezirksregierung) ab.